Damit Kinder gut aufwachsen können: Die verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung und die gerichtlich angeordnete Eltern- und Familienberatung unterstützen Eltern in Trennungssituationen.  

Beratung für Eltern rund um Scheidung und Trennung 

Eltern bleiben Eltern, auch wenn die Partnerschaft auseinander geht. Als Eltern sind Sie weiter gefordert, im Sinne der Kinder und bei allen Themen rund um die Kinder, gut miteinander auszukommen und sich gut abstimmen zu können. Die Mitarbeiter:innen der Diakonie unterstützen Sie mit 

  • Elternberatung in Trennungssituationen 
  • „Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG.“ (verpflichtend)  
  • „Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung gemäß § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG.“ (gerichtlich angeordnet)

Vor einer einvernehmlichen Scheidung gibt es seit 1. Februar 2013 eine verpflichtende Beratung über die Folgen für minderjährige Kinder. Der Termin findet ohne Kinder statt. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die dem Gericht vorgelegt werden muss. Die Kosten der verpflichtenden Beratung sind von den Eltern selbst zu tragen. 

Inhalt dieses einmaligen Beratungstermins ist die Trennungssituation. Gemeinsam schauen wir darauf, wie es den Kindern dabei geht und was sie von Ihnen als Eltern brauchen, um diese Lebenssituation gut bewältigen zu können. Typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen werden besprochen. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Sie als Eltern ihre Kinder bestmöglich unterstützen können. 

Bei Scheidung und Trennung können Gerichte den Eltern eine Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung anordnen, und zwar bei:

  • gravierenden Problemen in der Kommunikation der Eltern, mangelnder Kooperation oder
  • wenn Anlass zur Sorge in Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit besteht.

Der Beratungsprozess wird gemeinsam unter Einbeziehung des vorgegebenen Rahmens durch das Gericht gestaltet. Der Inhalt der Beratung ist vertraulich und wird dem Gericht nicht weitergegeben. Die Kosten der gerichtlich angeordneten Erziehungsberatung sind von den Eltern selbst zu tragen.

Kosten gerichtlich angeordneter Elternberatung: 

  • Einzelberatung 60,00 Euro
  • Elterngespräch 70,00 Euro bzw. pro Elternteil 35,00 Euro

Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die von Trennung oder Scheidung der Eltern oder vom Tod eines nahen Angehörigen betroffen sind, bietet der Verein Rainbows.

Bei Fragen zu Obsorge, Unterhalt und Kontaktrecht für unter 18-jährige Kinder ist die Kinder- und Jugendhilfe OÖ die passende Auskunftsstelle.

Mag.a Christine Hartl-Leibetseder
Leitung Therapie
Mag.a Irene Hanke
Leitung Familien- und Erziehungsberatung

Scheidungsberatung

Willingerstraße 21
4030 Linz

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